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AGB

Gegenstand der vorliegenden Allgemeinen Geschäftbedinungen ist:

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Die Vereinbarung über die Nutzung von Foto-/ und Videoaufnahmen zwischen:

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Sophie Krüsi (SK Productions)

Chrüzweg 4

8805 Richterswil

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nachstehend als "Urheber" bezeichnet

​

und

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dem Auftraggeber/ Kunden,

ob natürliche oder juristisch Person,

 

nachstehend als "Lizenznehmer" bezeichnet

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und regelt die Übertragung von Nutzungsrechten an den nachfolgend genannten Bildmaterialien:

Foto-/ und Videomaterialien, welche vom Urheber erstellt wurden.

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Der Urheber versichert, dass er der alleinige Inhaber aller uneingeschränkten Rechte an den zu überlassenden Aufnahmen ist und damit berechtigt ist, dem Lizenznehmer die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den aufgeführten Werken einzuräumen.

 

Lizenzbestimmungen

Der Lizenznehmer erhält vom Urheber mit der Entrichtung der vereinbarten Lizenzgebühr zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte.

Grundsätzlich erhält der Lizenznehmer jedoch nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Gegebenenfalls weitere betroffene Rechte wie das der abgebildeten Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u. a. müssen vom Lizenznehmer für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.

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Nutzung der Bilder durch Urheber

Der Lizenznehmer erklärt sich einverstanden, dass der Urheber jederzeit das Recht hat, die erstellten Bildmaterialien zu Eigenwerbezwecke zu nutzen, sofern keine zusätzlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

 

Verwendungszweck

Die Verwendung ist für alle Medien zulässig (z. B. Drucksachen, Onlinemedien, Präsentationen). Der Lizenznehmer erwirbt die ausschließlichen Nutzungsrechte für Druck-, Web- und Präsentationsbilder. 

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Namensnennung

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, bei der Weiterverbreitung des Bildmaterials, zur Namensnennung, wie folgt:

Sophie Krüsi | SK Productions

 

Nicht zulässige Verwendung

Die Fotoaufnahmen können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, welche die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (z. B. Persönlichkeitsrecht, Markenrecht) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.

 

Weiterverkauf

Der Weiterverkauf oder die Weitergabe der Aufnahmen ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes oder die Weitergabe dafür vorgesehener, gesondert überlassener Aufnahmen.

 

Sicherheit und Datenschutz

Der Urheber übernimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen bezüglich Sicherheit, insbesondere hinsichtlich der Vertraulichkeit von Lizenznehmer- und Zahlungsdaten. Eine weitergehende Gewährleistung – insbesondere Schadenersatzansprüche betreffend – wird durch den Urheber nicht erbracht.

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Aufbewahrungspflicht

SK Productions behaltet das Rohmaterial von Videos für zwei Jahre, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Danach wird es unwiederruflich gelöscht. Die Aufbewahrung der Endprodukte von Fotos und Videos ist in der Verantwortung des Kunden. 

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Nutzung für Eigenmarketing

Durch das bestellen einer Dienstleistung ist der Kunde automatisch damit einverstanden, dass SK Productions das Bildmaterial, das im Rahmen des Auftrages erstellt wurde, von SK Productions für Eigenmarketing verwenden kann. Ist dies nicht gewünscht muss dies schriftlich kommuniziert werden.

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Berechnungsgrundlagen für Lizenzgebühren

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Nutzungsart

einfach – 0.1
ausschliesslich – 1


Nutzungszweck

1 Printmedium – 0.1
2 – 3 Printmedien – 0.25
4 Printmedien – 0.35
5 oder mehr Printmedien – 0.5
online – 0.5

Kinowerbung - 0.1
Präsentation – 0.1
TV – 0.15


Nutzungsdauer

einmalig bis 1 Jahr – 0.1
bis 3 Jahre – 0.3
bis 10 Jahre – 0.5
unbegrenzt – 1


Nutzungsraum

regional – 0.1
national – 0.2
DACH-Region – 0.3
europaweit – 0.5
international – 1


Nutzungsumfang

geringe Auflage / Zielgruppe – 0.1 
mittelere Auflage / Zielgruppe – 0.2
hohe Auflage / Zielgruppe – 0.5


Sonderfaktoren

Bearbeitungsrecht – 3 bis 10
Pauschalen
einmalige interne Präsentation – 0.2
Buy-out exkl. Bearbeitungsrecht – 4

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Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Regelungslücken offenbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit der nicht betroffenen Vertragspassagen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

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Richterswil, 01. März 2022

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